Gericht bestätigt Verbot der «Heimattreuen Deutschen Jugend» (ddp, 01.09.2010)
Sep 2nd, 2010 | Von dermarsl | Kategorie: MedienechoLeipzig (ddp). Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des rechtsextremen Vereins Heimattreue Deutsche Jugend – Bund für Umwelt, Mitwelt und Heimat (HDJ) bestätigt. Mit ihrer Entscheidung wiesen die Richter am Mittwoch in Leipzig die Klage der HDJ gegen die Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums aus dem März 2009 ab. Begründet wurde das Urteil damit, dass die HDJ eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus, insbesondere mit der früheren Hitlerjugend aufweist.
Das Verbot der im schleswig-holsteinischen Plön ansässigen, aber in fast allen Bundesländern vertretenen HDJ war nach Ansicht der Richter zu Recht ergangen. Die Vereinigung richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und erfülle damit einen vereinsrechtlichen Verbotsgrund, hieß es. Sie propagiere eine Vorbildfunktion des Nationalsozialismus, bekenne sich zu maßgeblichen Repräsentanten des nationalsozialistischen Regimes und verwende nationalsozialistisch geprägte Begriffe. «Sie ist der Blut-und-Boden-Ideologie und der Rassenlehre der Nationalsozialisten verhaftet und verbreitet antisemitische Thesen», heißt es im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) begrüßte die Entscheidung. Das Bundesverwaltungsgericht habe vollumfänglich bestätigt, dass durch das Verbot der HDJ den verfassungsfeindlichen und antidemokratischen Umtrieben des Vereins zu Recht ein Ende gesetzt worden seien.
Die Linke in Sachsen erklärte, die für die HDJ geltenden Kriterien müssten auch auf die NPD angewandt werden. Die Innenministerien des Bundes und des Landes müssten die V-Leute aus der Funktionärsebene der NPD abziehen, damit das Verbotsverfahren gegen die Partei fortgeführt werden könne, sagte die Sprecherin für Antifaschistische Politik der Landtagsfraktion der Linken, Kerstin Köditz.
(Aktenzeichen: BVerwG 6 A 4.09)






