Nur ein feuchter Händedruck als Dank
Aug 4th, 2010 | Von dermarsl | Kategorie: LandtagWie die Staatsregierung die Arbeit von Schöffen würdigt…
Wir leben in einer schnelllebigen Zeit. Das ist eine Binsenweisheit. Trotzdem ist es gelegentlich nützlich und richtig, sich Geschehnisse der Vergangenheit ins Gedächtnis zu rufen um zu überprüfen, was für Folgen aus ihnen entstanden sind. Gerade Politikerinnen und Politiker sind hier in der Pflicht.
Im April 2010 stellte die Linksfraktion im Landtag eine Große Anfrage „Situation für die Wahrnahme des Schöffenamtes im Freistaat Sachsen“ an die Staatsregierung. Mit Datum vom 21. Juli ist diese beantwortet worden. Unter anderem wollte die LINKE wissen, was aus der von der Staatsregierung zugesagten Prüfung von möglichen Formen der Ehrung von Schöffinnen und Schöffen geworden sei. Der Ursprung der Frage reicht bis in das Jahr 1997 zurück. Am 1. September jenes Jahres hatte die CDU-Fraktion den Antrag „Stärkere Anerkennung der Tätigkeit ehrenamtlicher Richter und Schöffen im Freistaat Sachsen“ gestellt. Der Landtag zeigte seltene Einmütigkeit. Am 22. Januar 1998 wurde der Antrag ohne Gegenstimmen und ohne Enthaltung angenommen.
Der Leipziger CDU-Rechtsaußen Volker Schimpff zeigte die Stoßrichtung seiner Partei auf: ): „Die CDU-Fraktion ist der Auffassung, dass, so wie für ehrenamtliche Arbeit bei der Feuerwehr das Feuerwehr-
Ehrenzeichen und für ehrenamtliche Arbeit im sozialen Bereich die Annenmedaille, auch für das Ehrenamt im Gericht eine öffentliche Anerkennung gestiftet werden soll.“ Ein sichtbares Ehrenzeichen also hatte die Union im Sinn. Der SPD-Frau Barbara Ludwig, heute Oberbürgermeisterin von Chemnitz, ging das nicht weit genug: „Bei der Würdigung von Ehrenämtern geht es vordergründig nicht um Medaillen und nicht um Anerkennungsschreiben, sondern um die Atmosphäre, in der ein Ehrenamt ausgeübt werden kann. Ich bin davon überzeugt, dass es die Mehrzahl der ehrenamtlichen Richter als Anerkennung empfinden und vorziehen würde, wenn der heute zur Diskussion stehende Antrag dazu beiträgt, die von mir angedeuteten atmosphärischen Störungen zu beseitigen.“
Mit einem Beispiel aus der Praxis schloss sich der PDS-Rechtsexperte Klaus Bartl der Position von Frau Ludwig an: „Es ist natürlich heute noch der Regelfall an den Gerichten, dass sich die Schöffen zwischen den Verhandlungen auf dem Flur herumtreiben und warten müssen, bis sie wieder aufgerufen werden. Es ist letzte Woche praktisch passiert, dass die Verhandlung beginnen sollte, und es fehlte ein Schöffe. Die Verhandlung konnte nicht beginnen. Der Staatsanwalt wartet, der Richter und der eine Schöffe wartet, der Angeklagte wartet, die Zeugen warten. Das Problem ist nur: Die Schöffin steht auf dem falschen Flur. Sie war seit über einer halben Stunde da, aber da nicht klar war, wo sie sich einfinden muss – es stand nicht auf der Ladung –, wartete sie ein Stockwerk höher.“
Nun, ich weiß nicht konkret, ob es diese Zustände an sächsischen Gerichten noch immer gibt. Aber von einem halbherzigen Beschluss, der vor über zwölf Jahren gefasst worden ist, müsste ich eigentlich erwarten können, dass er inzwischen sinnvoll umgesetzt worden ist. Zunächst einmal brauchte das Justizministerium fast ein geschlagenes Jahr zur Umsetzung des einstimmigen Landtagsbeschlusses. Im Dezember 1998 wurde es aktiv. Seitdem erhalten Schöffen, die nach einer Amtsperiode ausscheiden, ein Dankschreiben des Justizministers. Scheiden sie nach zwei Amtsperioden aus, dann gibt es sogar eine Dankurkunde, die – ich zitiere – „in würdiger Form zu überreichen ist“. Eine Würdigung dieser verantwortungsvollen und aufwändigen Tätigkeit stelle ich mir anders vor. Mehr als ein feuchter Händedruck als Dank ist das nicht. Soviel zum Schicksal eines Landtagsbeschlusses.






