“Es geht um eine korrekte Bewertung der Bedürfnisse” (LVZ Muldental, 10.02.2010)

Feb 11th, 2010 | Von | Kategorie: Medienecho

Hartz-IV-Urteil: Beigeordneter Linke erwartet gerechtere Verteilung / Köditz: Menschenwürde mit Füßen getreten

Landkreis Leipzig (hei) Die Regelsätze für 6,7 Millionen Menschen in Deutschland, die Leistungen nach dem so genannten Hartz-IV-Gesetz empfangen, müssen neu berechnet werden. Das entschied gestern das Bundesverfassungsgericht. Im Landkreis Leipzig betrifft das Urteil zirka 33 000 Personen — etwa jeden achten Einwohner.
Sie alle rechnen jetzt vermutlich mit mehr Geld, denn das Gericht stellte fest, dass die bisherige Methode zur Leistungsberechnung ein “menschenwürdiges Existenzminimum” nicht garantiere. Allerdings trafen die Verfassungsrichter keinerlei Aussage über die erforderliche Höhe der Hartz-IV-Leistungen. Sie verlangten lediglich ein neues transparentes Verfahren zur Berechnung. “Das Gericht hat geurteilt, dass bisher falsch berechnet wurde. Jetzt soll richtig berechnet werden”, kommentierte der Finanzbeigeordnete des Landkreises, Klaus-Jürgen Linke, die Rechtssprechung in Karlsruhe. Er erwartet aufgrund des Urteils keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen für den notleidenden Landkreis, der dieses Jahr vermutlich 219 Millionen Euro — 71 Prozent seines Haushaltes — für Sozialleistungen ausgeben wird. “Es wird jetzt darum gehen müssen, die Bedürfnisse der Berechtigten korrekt zu bewerten, besonders auf die Interessenslagen von Kindern einzugehen”, sagt Linke. Wenn das Gesamtpaket der Sozialleistungen bezahlbar bleiben solle, müsse es vor allem um eine gerechte und zielgerichtete Verteilung gehen. Er könne sich nicht vorstellen, dass der Bund riesige zusätzliche Mittel zu Lasten der Steuerzahler ausschütte. Die Suche nach der größtmöglichen Gerechtigkeit hält Linke allerdings nicht für einfach. “Es müssen Bedürfnisse geltend gemacht werden, geprüft und genehmigt oder abgelehnt werden.” Er fürchtet bürokratischen Aufwand. “Wenn wir kulturelle oder Freizeitbedürfnisse bewerten sollen oder Aufwände durch besondere Essgewohnheiten, dann kommt eine Lawine auf uns zu, die vermutlich auch vor den Gerichten landet.”
Ganz anders reagierte Kerstin Köditz auf das Urteil. “Zwar hat das Gericht der Bundesregierung eine Frist bis zum Jahresende eingeräumt, diesen Verfassungsbruch zu korrigieren, doch ist es schlicht eine Frage des Anstands die notwendige Veränderung nicht auf die lange Bank zu schieben”, sagte die Linken-Landtagsabgeordnete. Sie habe kein Verständnis dafür, dass die Bundesregierung mit Plänen zu Steuersenkungen für Bessergestellte sehr schnell zur Hand sei, die Benachteiligten in der Gesellschaft jedoch regelmäßig vergesse. “Wer mit offenen Augen und Ohren seine Umwelt wahrnimmt, hat schon längst gewusst, dass mit den bisherigen Regelungen zu Hartz IV die Menschenwürde mit Füßen getreten wird. Immer wieder höre ich entsprechende begründete Klagen in meinen Sprechstunden.”


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