Köditz: BGH-Urteil zu “Sturm 34″ ist Ohrfeige für Landgericht Dresden - jetzt auch Rolle des Staatsschutzes beleuchten!
Dez 4th, 2009 | Von dermarsl | Kategorie: AntifaschismusZur Einstufung der Neonazi-Kameradschaft “Sturm 34″ aus dem Raum Mittweida durch den Bundesgerichtshof erklärt Kerstin Köditz, Sprecherin für antifaschistische Politik der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag:
Den Menschen in der Region Mittweida war und ist vollkommen klar, dass es sich beim “Sturm 34″ um eine kriminelle Vereinigung handelt und um nichts anderes. Die Opfer der Gewalttaten dieser Neonazi-Gruppe mussten sich durch den anders lautenden Urteilsspruch des Landgerichts Dresden vom August 2008 geradezu verhöhnt vorkommen. Das heutige Urteil des BGH stellt eine schallende Ohrfeige für die Richter des Landgerichts Dresden dar.
Wenn der Bundesgerichtshof in seiner heutigen Entscheidung feststellt, das Urteil sei rechtsfehlerhaft, da das Dresdner Gericht Kriterien herangezogen habe, die keine wesentliche Bedeutung hätten und zudem Gründe nicht in seine Urteilsfindung einbezogen habe, die für das bestehen einer kriminellen Vereinigung sprechen, kann man nur von einer überdeutlichen Kritik sprechen.
Ich erwarte jetzt, dass dieses Verfahren schleunigst neu aufgerollt wird und auch in den zahlreichen noch ausstehenden Verfahren zum “Sturm 34″ das höchstrichterliche Urteil entsprechend gewürdigt wird. Ich hoffe, dass in dem neuen Verfahren zugleich mehr Licht in das offizielle Dunkel um die Rolle des Zuträgers des Staatsschutzes in dieser Neonazi-Vereinigung gebracht wird. Es schadet dem Rechtsstaat, wenn der Eindruck bestehen bleibt, der Staat habe von geplanten Straftaten im Vorfeld gewusst und sei untätig geblieben.
Ich gehe davon aus, dass der neue Justizminister Dr. Martens außerdem umgehend darauf hinwirken wird, dass künftig nicht weiterhin Straftaten von Neonazis rechtsfolgenfrei bleiben, die in anderen Bundesländern geahndet werden.








