Sturm 34: Kriminell bleibt kriminell
Okt 8th, 2009 | Von dermarsl | Kategorie: AllgemeinZum Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof gegen die Neonazi-Gruppe “Sturm 34″ erklärt Kerstin Köditz, Sprecherin für antifaschistische Politik der Linksfraktion:
Im August 2008 hatte ich kommentiert: “Das Urteil gegen Mitglieder der Neonazi-Gruppe ,Sturm 34? ist das Ergebnis des kollektiven Versagens einer unheiligen Dreieinigkeit aus Polizei, Justiz und Innenministerium.” Damals war das Landgericht Dresden zu der fragwürdigen Entscheidung gelangt, bei der Neonazi-Gruppe “Sturm 34″, der zahlreiche Gewalttaten zur Last gelegt werden, habe es sich nicht um eine kriminelle Vereinigung gehandelt. Schon damals war klar, dass die zahllosen Opfer der neonazistischen Schlägerbande in der mittelsächsischen Region um Mittweida wissen, dass das Gegenteil zutreffend ist.
Insofern halte ich es auch im Sinne der Opfer für ermutigend, dass die Bundesanwaltschaft im heutigen Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof die gleiche Argumentation vertreten hat. Wenn durch “Sturm 34″ beabsichtigt war, eine “national befreite Zone” im damaligen Kreis Mittweida zu schaffen, Ausländer zu vertreiben und den Kreis “zeckenfrei” zu machen, kommt darin ein gemeinsamer Wille zum Ausdruck, der für eine kriminelle Vereinigung konstitutiv ist.
Ich kann nur hoffen, dass die Rechtsauffassung der Bundesanwaltschaft durch den BGH bestätigt wird. Es ist inzwischen schon sehr auffällig, dass — wie zuletzt im Fall der rassistischen Wahlplakate der NPD gegen Polen — die sächsische Justiz Probleme mit der Strafverfolgung hat, während in anderen Bundesländern und auf Bundesebene umgehend reagiert wird. Die Verantwortung dafür liegt letztlich in einem konzeptionslosen Agieren der zuständigen Ressorts der Staatsregierung, die immer wieder die Strafverfolgung neonazistischer Straftaten erschwert.








