Köditz / Lauterbach: Petitionsausschuss mit großer Wirkung

Dez 12th, 2008 | Von | Kategorie: Landkreis Leipzig, Landtag

Kerstin Köditz und Kerstin Lauterbach, zwei der Mitglieder der LINKEN im Petitionsausschuss des Sächsischen Landtags, erklären:

Die Arbeit des Petitionsausschusses hat eine große Außenwirkung, weil sie unmittelbar die Probleme der sächsischen Bürgerinnen und Bürger betrifft. Der Petitionsausschuss arbeitet nicht öffentlich, das Abstimmungsverhalten der Fraktionen ist also nicht bekannt. Im Plenum des Landtages werden die Sammeldrucksache und die Mehrheitsentscheidungen zu den einzelnen Petitionen bekannt gegeben. Somit sind die Petitionen anonym, was auf aufgrund des Datenschutzes notwendig ist. Nach der Bekanntgabe im Plenum sind diese aber auch öffentlich.

Die Fraktionen haben die Möglichkeit, ihr abweichendes Stimmverhalten zur Kenntnis zu geben. Die Linksfraktion im Sächsischen Landtag nutzt diese Möglichkeit regelmäßig. Mit der Beschlussempfehlung im Dezemberplenum betraf das Petitionen zum SGB II und IX. Die Arbeitsweise von Ämtern von Familie und Soziales und der ARGEn sind immer wieder Gegenstand von Petitionen und können auf Grund der Gesetzeslage oft nicht im Interesse der Petenten entschieden werden. Lange Bearbeitungszeiten bei der Feststellung des Behindertengrades können von uns nicht hingenommen werden. Die Entscheidung „Die Petition wird für erledigt erklärt“ ist nicht akzeptabel, nur weil dieser eine Antrag schneller bearbeitet wurde, da der Antragsteller eine Petition geschrieben hatte.

Weitere Themen im sozialen Bereich waren zum Beispiel die Arbeitsbedingungen für Erzieherinnen, die eine hervorragende Arbeit leisten. Eine erforderliche Reduzierung des Personalschlüssels wäre auf Landesebene schon möglich, hat aber in der Haushaltsplanung 2009/2010 keine Berücksichtigung gefunden. Oder betrachten wir die Petition gegen die Erforderlichkeit einer Deutschprüfung und eines Einbürgerungstest für AkademikerInnen im Rahmen der Einbürgerung. Mit der Antwort können wir uns nicht identifizieren und sehen eine Ungleichbehandlung. Auch Petitionsentscheidungen aus verwaltungstechnischen Bereichen können von uns nicht unterstützt werden. Hierzu gehören Planfeststellungsverfahren zum Beispiel beim Straßenbau, wie in der aktuellen Vorlage zur Verlegung der S46 östlich von Markkleeberg, eine Beschleunigung bei Planung und Bau findet keine Zustimmung durch DIE LINKE.

Auch die Entscheidung des Petitionsausschusses zum Lärmschutzes Flughafens Leipzig-Halle ist gegenüber den Petenten nicht akzeptabel. Denn Lärm macht krank, für uns steht der Mensch im Mittelpunkt unserer Arbeit – nicht der Profit. Betrachten wir die Arbeit von Behörden, so stellen wir oft fest, dass sie bürokratisch ihrem Verwaltungstext abarbeiten, die Menschlichkeit bleibt auf der Strecke, so wie bei einer Beschwerde über die Landesjustizkasse.

Die Möglichkeit, unser anderes Abstimmungsverhalten bekannt zugeben, ändert nichts an der Entscheidung der einzelnen Petitionen. Die BürgerInnnen müssen aber über die Meinung der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag informiert werden.


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