Gedenkveranstaltung für Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht

Dez 17th, 2008 | Von | Kategorie: Allgemein, Veranstaltungstipps

90 Jahre nach der Ermordung

Nichts ist vergessen und niemand

Gedenkveranstaltung für Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht

Samstag, den 17. Januar 2009, 10 Uhr

am Gedenkstein in Lindhardt

Organisiert durch DIE LINKE.Westsachsen

Die Antifaschistische Linke Berlin [ALB] und der Studierendenverband die.linke.sds haben aus Anlass des 90. Jahrestages des so genannten Spartakusaufstandes und der Ermordung von Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg eine Broschüre herausgegeben.

DIE BROSCHÜRE KANN HIER ALS PDF-DATEI HERUNTERGELADEN WERDEN:

http://www.antifa.de/cms/content/view/975/1/

Vergangenheit, die nicht vergeht (junge Welt, 10.01.2009)

Der Mord an Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht vor 90 Jahren
Klaus Gietinger

Unter dem Titel »Der Konterrevolutionär« erscheint dieser Tage bei Edition Nautilus eine politische Biographie Waldemar Pabsts, einem der Hauptverantwortlichen für die Morde an Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht am 15. Januar 1919. Verfaßt hat sie der Sozialwissenschaftler, Drehbuchautor und Regisseur Klaus Gietinger, der für den Band in Archiven zahlreiche bisher unveröffentlichte Dokumente über Pabst aufgespürt hat, die u. a. dessen umfangreiche Zusammenarbeit mit der SPD bei der Niederschlagung der Novemberrevolution belegen. Der Historiker Karl Heinz Roth schreibt im Vorwort: »Es gelang dem Autor nicht nur, die Lebensgeschichte Pabsts umfassend auszuloten, sondern auch die wichtigsten Netzwerke der Konterrevolution und des europäischen Faschismus zu rekonstruieren.« Gietinger »haben wir ein Forschungsergebnis zu verdanken, das überholte Denkmodelle hinter sich läßt, mit Tabus bricht und neue Maßstäbe setzt«. Wir veröffentlichten aus dem Band vorab eine gekürzte Fassung des Schlußkapitels.
Waldemar Pabst, 1. Generalstabsoffizier der Garde-Kavallerie-Schützen-Division, eines äußerst brutalen Freikorps, Kern der SPD-Regierungstruppen, hatte am 15.1.1919 befohlen, Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg ermorden zu lassen. Das untersuchende Gericht, das (im Auftrag der SPD) aus Angehörigen der eigenen Division zusammengesetzt war, erkannte auf Freispruch oder verhängte Bagatellstrafen. Gleichwohl wurde Pabst, obwohl nie selbst angeklagt, im Laufe seines Lebens immer wieder mit dieser Mordtat konfrontiert.

Schon Leo Jogiches hatte kurz nach dem Tod seiner früheren Lebensgefährtin Luxemburg in einem hervorragend recherchierten Artikel in der Roten Fahne Pabsts maßgebliche Rolle bei dem Doppelmord herausgearbeitet. Jogiches wurde kurz darauf von einem Regierungsbeamten ermordet.

Gleichwohl fiel der Verdacht immer wieder auf Pabst. So 1928, als dieser in Österreich die faschistische Heimwehr organisierte. Vor seinem Förderer, dem österreichischen Bundeskanzler Ignaz Seipel, leugnete er die Beteiligung und gab an, mit seinem ehemaligen Oberkommandierenden Gustav Noske (SPD) noch in Kontakt zu stehen. Danach meinte Seipel im österreichischen Parlament, Pabst habe seine Taktik von Noske gelernt. Der bestritt jedoch, daß er noch mit Pabst in Verbindung stehe. Pabst hatte ihm 1926 »in Gedenken an gemeinsame schöne Arbeit« geschrieben und ihm zugerufen: »Deutschland braucht Leute wie Sie dringend.« Er habe nie aufgehört, ihn »als einen der letzten deutschen Männer zu schätzen«. Noske antwortete nicht, gab jetzt aber Seipel in einem Brief zu verstehen, daß er gegen den Mann, der nach gemeinsamer Ermordung der Revolution seinerseits der SPD die Rechnung präsentiert und gegen sie geputscht hatte, »kein Gefühl des Hasses mehr hege«. Pabst habe in Krieg und Revolutionszeit Gutes geleistet (!). Ihm »ein Asyl in Österreich zu mißgönnen«, habe er »keinen Anlaß«.
Justiztheater, zweiter Akt
Bald darauf kam es zu mehreren denkwürdigen Prozessen. Kriegsgerichtsrat Paul Jorns von Pabsts alter Division, der 1919 die Anklage in der Prozeßkomödie gegen die Mörderoffiziere geführt hatte, strebte 1928 einen Beleidigungsprozeß gegen Das Tagebuch und dessen Herausgeber Josef Bornstein an, weil Jorns dort in einem anonymen Artikel der »Vorschubleistung der Mörder« beschuldigt worden war. Der Generalstaatsanwalt beim Kammergericht riet dem preußischen Justizminister Hermann Schmidt (Zentrum) dringend von einer öffentlichen Klage ab: »Die Folge würde eine Wiederaufrollung der mit der Revolution in unmittelbarem Zusammenhange stehenden Prozesse bilden, und diese Wiederaufrollung würde, da sich an sie zweifellos scharfe Angriffe der linksradikalen Presse knüpfen, die Öffentlichkeit in unliebsamer Weise längere Zeit beunruhigen.«

Doch Reichsjustizminister Erich Koch-Weser (DDP) und auch Jorns wollten davon nichts hören. Und genau die »Befürchtung« des Generalstaatsanwalts traf ein. Der Reichstagsabgeordnete und KPD-Mitbegründer Paul Levi übernahm Bornsteins Verteidigung, bekam dadurch Akteneinsicht und konnte Jorns tatsächlich Vorschubleistung der Täter nachweisen. Zweimal passierte dem Staatsanwalt das Mißgeschick, daß er den Nebenkläger und Reichsanwalt Jorns mit »Angeklagter« ansprach. Das Gericht schloß sich den Ausführungen Levis an. Prozeß und Urteil erregten großes Aufsehen in der Öffentlichkeit. Wilhelm Pieck (KPD) erstattete Anzeige gegen Jorns. Doch die wurde nicht weiterverfolgt.

Jorns aber ließ Berufung einlegen. Der Beleidigungsprozeß ging am 27. Januar 1930 vor der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts I in Berlin in die zweite Runde. Wieder übernahm Levi, der einmal eine heftige Liebesaffäre mit Rosa Luxemburg gehabt hatte, die Verteidigung, erkrankte aber sehr bald und stürzte sich im Fieberrausch, die schaurigen Bilder seiner toten Geliebten vor Augen, aus dem Fenster. Bornstein verteidigte sich fortan selbst. Die Staatsanwaltschaft, die sich der Berufung Jorns’ nicht angeschlossen hatte, beantragte Freispruch für Bornstein. Jorns beleidigte daraufhin seinen Kollegen. So ergab sich, daß es zwischen dem Nebenkläger Jorns und dem Hauptkläger, dem Oberstaatsanwalt, zu heftigen Auseinandersetzungen kam. Die gipfelten im Ausspruch des letzteren, Jorns habe es aus politischen Motiven heraus gewagt, die Ehre der Justiz zu vernichten. Das Gericht entschied auch hier, daß der Beweis für die Vorschubleistung von Jorns erbracht sei.

Jorns — ein zweites Mal blamiert — wandte sich nun an die höchstinstanzliche Vertreterin der Gerechtigkeit: das Reichsgericht in Leipzig. Dieses gab sich viel Mühe und fand zu dem Rechtsgrundsatz, daß der Nachweis bewußten Vorschubleistens noch nicht ausreicht, um einem Untersuchungsbeamten zu beweisen, daß er Vorschub geleistet habe! Auch im Reichstag war es während der Prozesse zu erregten Debatten gekommen. Otto Landsberg (SPD), ehemals als Volksbeauftragter für Justiz direkt verantwortlich dafür, daß Pabst sein eigenes Kameradengericht über die Morde hatte urteilen lassen, berichtete: Jorns habe ihn gefragt, »ob meine politischen Freunde und ich nicht hocherfreut gewesen seien über die Nachricht von der Ermordung von Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht«. Landsberg gab sich empört, wiewohl Jorns Einschätzung zutraf.

Im November 1929 wurde Strafantrag gegen Pabst gestellt, und zwar von Berthold-Jacob Salomon, der im übrigen der Verfasser des anonymen Artikels im Tagebuch gewesen war. Doch das Verfahren wurde eingestellt. Auch eine erneute Anzeige brachte keinen Erfolg. Pabsts geniales, 1919 von Noske und den anderen SPD-Volksbeauftragten gedecktes Justiztheater erwies sich als unüberwindlicher Prellbock, an dem alle Versuche scheiterten, den Mordauftraggeber Pabst zu belangen. Nur wenn die Männer selbst plauderten, war an die Wahrheit heranzukommen.
Gegenattacke in der BRD
Und das tat Pabst 30 Jahre später — zunächst aber nur von Geheimdienstmann zu Geheimdienstmann. Am 30. November 1959 klingelte der stellvertretende Leiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Günther Nollau, ein Mann der SPD, an Pabsts Haustür in der Düsseldorfer Windscheidstraße. Nollau wollte seine Bauchschmerzen loswerden. Diese waren durch fortgesetzte Angriffe der DDR-Medien hervorgerufen worden, die die Nazivergangenheit des damaligen Bundespräsidenten Heinrich Lübke (CDU) gegeißelt hatten. Nollau erinnerte sich deswegen der Gerüchte, die seit Jahrzehnten über die Rolle Piecks bei der Verhaftung von Luxemburg und Liebknecht herumschwirrten, und wollte Muni­tion für eine Gegenattacke.

Pabst schien ihm dafür die beste Adresse. Und der gab bereitwillig Auskunft. Pieck habe die Adressen von Spartakusleuten und ihre Waffenlager preisgegeben (die es im übrigen nicht gab). Was Pieck damals Pabst wirklich erzählte, ist bis heute unklar. Jedenfalls kam er auf Pabsts Befehl frei.

Während Nollau dies sogleich in einem Buch verwertete, behielt er eine andere Neuigkeit (auf Bitte Pabsts) für sich, machte darüber aber — ganz Geheimdienstmann — eine vertrauliche Aktennotiz: »Die Rolle, die wütende Volksmenge darzustellen, war dem Marineleutnant Souchon zugedacht, der an einer verabredeten Stelle auf den Kraftwagen wartete, mit dem Rosa Luxemburg weggebracht wurde. Der Kraftwagen hielt an, und Souchon schoß auf die noch bewußtlose Luxemburg. Danach wurde die Leiche der Luxemburg in den Landwehrkanal geworfen. Bisher ist immer ein Oberleutnant Vogel als der Schütze bezeichnet worden, das ist aber nach Pabsts Darstellung falsch.«

Und so warf das Neue Deutschland später dem SPD-Mann vor, er habe als »Bonner Staatsbeamter bewußt seine Mitwisserschaft an dem antikommunistischen Mordkomplott« verschwiegen (Ausgabe vom 17.1.1970). Doch ausgerechnet ein aus der DDR Geflohener brachte die Sache nun weiter ins Rollen. Im November 1961 veröffentlichte Gerhard Zwerenz im Stern einen Artikel unter der Überschrift »Ulbricht läßt die andern schießen«. Der Beitrag brachte nun aber nicht Ulbricht, sondern den Major a. D. Pabst aus der Windscheidstraße in Rage. Denn Zwerenz hatte auch den weißen Terror der Freikorps 1919 verurteilt und Pabsts Tat Mord genannt. Pabst war außer sich und ging zum Gegenangriff über. In seinem Blatt Das deutsche Wort schrieb er einen Artikel: »Moskau griff schon einmal nach Berlin.« Darin kam er zur Sache. Er wollte, so umschrieb er es, Luxemburg und Liebknecht »dasjenige Ende finden lassen, mit dem jeder Führer einer Revolution im Verlauf von Straßenkämpfen zu rechnen hat«. So urteilt übrigens [der Historiker] Hans-Ulrich Wehler auch heute wieder über den Mord. Pabst weiter: Ein normaler Rechtsweg sei nicht durchzuführen gewesen.
Interview mit Folgen
Er habe vom »moraltheologischen Gesichtspunkt aus« es vertretbar gesehen, zwei zum Schutz von Hunderttausenden »zu eliminieren«. Hier gestand Pabst zum ersten Mal ganz offiziell den Mord. Der seine Zeitung beobachtende Verfassungsschutz Nollaus schritt nicht ein und auch der Verteidigungs- und der Innenminister kürzten ihre Subvention des Neonaziblattes nicht. Vielmehr druckten andere rechte Blätter, so der Deutsche Studentenanzeiger, Der Stahlhelm und Die deutsche Soldatenzeitung von Dr. Gerhard Frey, den Artikel des NPD-Wählers Pabst nach. Und ein weiterer fühlte sich zu einem Kommuniqué veranlaßt. Er hieß Felix von Eckardt. Unter Hitler hatte er zum Beispiel den Film »Kopf hoch, Johannes« (Deutschland 1941, Regie: Victor de Kowa) geschrieben, in dem ein Junge sich nicht zurechtfand und deswegen in der Nationalpolitischen Erziehungsanstalt (Napola) beigebracht bekam, wie aus ihm ein guter Nazi werden würde. Dieser Autor nun war Leiter des Presse- und Informationsamtes der Adenauer-Regierung und ließ am 8. Februar 1962 verkünden, die Ermordung Luxemburgs und Liebknechts sei eine »standrechtliche Erschießung« in der Verantwortung Pabsts gewesen, der »es getan« habe, um Deutschland vor dem Kommunismus zu retten.

Der in der DDR lebende Rechtsanwalt Friedrich Karl Kaul bat nun die in Moskau lebende Witwe des ermordeten Arbeiterführers, Sophie Liebknecht, in ihrem Namen Strafantrag gegen von Eckardt und die Autoren des Studentenanzeigers wie der Soldatenzeitung stellen zu dürfen. Nicht nur nach der Ansicht Kauls war die Äußerung von Eckardt eine Verherrlichung von Mord, die auch im westdeutschen Strafgesetzbuch (§ 140) bestraft wurde. Als Zeuge nannte Kaul auch Zwerenz. Das wiederum störte Arne Rehhahn vom Zentralkomitee der SED: »Unter keinen Umständen dürfen wir den republikflüchtigen Strolch und Erzlügner Zwerenz als Zeugen benennen.« Kaul ersetzte ihn durch die Stern-Redaktion. Doch bevor noch die Anzeige im Westen ankam, hatte das »Sturmgeschütz der Demokratie« eine Granate abgefeuert. Der Spiegel bat Pabst zum Gespräch mit den Redakteuren Martin Virchow und Hans Schmelz. Der Major a.D. gab offen zu, daß er Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht habe »richten lassen«.

Mehrfach, so Virchow, gerieten Pabst und Schmelz aneinander, und Pabst war kurz davor, sie rauszuschmeißen. Doch sein Bedürfnis, seine Rolle bei der »Rettung des Vaterlandes vor dem Bolschewismus« endlich darzulegen, obsiegte. Das Interview löste breite Proteste aus. Die Staatsanwaltschaft in der DDR wurde nun aktiv. 1950 war ein Personenermittlungsverfahren eingeleitet, aber Pabst nicht gefunden worden. Ein Ermittlungsverfahren durch das Ministerium für Staatssicherheit (MfS, HA IX/11) von 1953 wurde 1959 eingestellt. Man hatte angenommen, Pabst sei verstorben. Jetzt aber erfolgten ein Haftbefehl und ein Auslieferungsersuchen.

Zur gleichen Zeit wurden die Anzeigen gegen von Eckardt, den Studentenanzeiger und Frey von der Münchner (!) Staatsanwaltschaft mit fadenscheinigen Begründungen abgeschmettert. Pabst hatte recht behalten, als er seinem Mordkameraden Horst von Pflugk-Harttung schrieb, daß er nicht erwarte, daß sich für »die saublöden Anzeigen der Witwe Liebknechts« ein Staatsanwalt finden würde. Und wenn doch, dann würde er in dem Verfahren »die Brüder von Weimar in unvorhergesehener Weise kompromittieren«. Auch ein Widerspruch Kauls wurde abgelehnt. 1967 veröffentlichten Heinrich Hannover und seine Frau Elisabeth Hannover-Drück eine Dokumentensammlung, die die Zusammenhänge des Mordkomplotts sehr gut abbildete und zum Klassiker avancierte.1 Allerdings drang die Darstellung der Hannovers noch nicht ganz auf den Urgrund der Mordaffäre.
»Das war phantastisch …«
Im Jahr 1966 bekam Dieter Ertel, einer der Pioniere des TV-Dokumentarfilms, den Auftrag, zum 50. Todestag von Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht ein Dokumentarspiel zu schreiben.

Neben seinem Studium der Kriegsgerichtsakten hatte er mit Pabst einen lebhaften Briefwechsel und stattete ihm unter Zeugen mehrere folgenschwere Besuche ab. Bis zu diesem Zeitpunkt galt Kurt Vogel als der Mörder Luxemburgs. Bei einem dieser Besuche bezog sich Ertel nun auf seine Aktenrecherche, Leutnant Souchon erscheine ihm in einem merkwürdigen Licht. Er sei offensichtlich im Auto mitgefahren.

Pabst erklärte daraufhin: »Nein, er ist nicht mitgefahren. Souchon ist auf das Trittbrett gesprungen und hat von da aus Rosa Luxemburg erschossen.« Auf dem Nachhauseweg legte Ertel im Wohnort Souchons, Bad Godesberg, einen Stopp ein, ging in eine Telefonzelle und rief ihn an. Souchon wollte ihn nicht empfangen. Ertel gab ihm zu verstehen, er wisse, daß er der Täter sei. Worauf Souchon antwortete: »Das können Sie gar nicht wissen.« Souchon holte sich nun Rechtsbeistand. Er wählte Otto Kranzbühler, der, in der Uniform eines Marinerichters in den Nürnberger Prozessen 1946, äußerst geschickt Admiral Dönitz vor dem Galgen gerettet hatte.

Kranzbühler stattete Pabst am 17. Dezember 1968 einen denkwürdigen Besuch ab. Pabst machte dabei, so schrieb mir Kranzbühler 1989, »Aussagen über Mitwirkung oder Duldung damals entscheidender Persönlichkeiten, insbesondere auch von Mitgliedern der Regierung«, die er, Kranzbühler, aber »nicht weitergeben« mochte. Auch vor Gericht und in einem Interview mit mir und einem Kollegen weigerte sich Kranzbühler, nähere Angaben dazu zu machen. Nur so viel äußerte er: »Das war so phantastisch, daß ich es aus meiner Erinnerung streichen möchte.«

Erst drei Jahre später, durch einen historischen Aufsatz von mir provoziert, gab Kranzbühler sein Geheimnis preis: In der Nacht vom 15. auf den 16. Januar 1919 habe Pabst Noske in einem Telefongespräch, vor der Ermordung der beiden, um den Tötungsbefehl gebeten, Noske habe dies abgelehnt, allerdings mit dem Satz, er »müsse selbst verantworten, was zu tun sei«, Pabst seine indirekte Billigung gegeben. Pabst habe außerdem schon an der Tür versichert: »Unter uns gesagt, der Souchon hat natürlich geschossen, und den Befehl dazu hat er von mir bekommen.«

Kranzbühler legte Pabst daraufhin eine eidesstattliche Erklärung Souchons vor, in der dieser beschwor: »Ich habe nicht auf Frau Rosa Luxemburg geschossen.« Pabst merkte nun, daß dieser Kamerad nicht mitziehen wollte und nicht daran dachte, sich dem Bekennertum Pabsts anzuschließen. Um seinen Exuntergebenen nicht zu brüskieren, ruderte Pabst zurück und unterschrieb Kranzbühler die von diesem vorformulierte eidesstattliche Erklärung, er, Pabst, habe Ertel nie gesagt, daß Souchon geschossen habe.
Haftbefehl aus der DDR
Dies schloß zwar nicht aus, daß Souchon der Schütze gewesen war, doch Ertel hatte damit seinen wichtigsten Zeugen verloren. Intern allerdings ließ Pabst keinen Zweifel daran, wem er in jener Januarnacht 1919 den Befehl zur Ermordung Rosa Luxemburgs gegeben hatte. Er schrieb seinem Anwalt, Dr. Bürger, Kranzbühler habe »die Sache überhaupt nicht begriffen, sonst hätte er mich nicht neulich mit der eidesstattlichen Erklärung überfallen«. Er habe Souchon 40 Jahre herausgehalten. Da es aber um die Ergründung der wirklichen Tatsachen gegangen sei, habe er ihn (gegenüber Ertel) genannt. Und an Ertel gerichtet, notierte Pabst handschriftlich: Souchon habe sich »für die Aufgabe freiwillig zur Verfügung gestellt (…) Frau L. zu liquidieren«.

Aber dies nützte Ertel reichlich wenig, da niemand diese schriftlichen Niederlegungen Pabsts mehr zu Gesicht bekam. Pabst brach den Kontakt zu Ertel ab. Am 14. und 15. Januar 1969 wurde das Fernsehspiel als Zweiteiler in der ARD ausgestrahlt, allerdings mit einem einschränkenden Vorspruch.

Gegen Souchon wurde Haftbefehl erlassen: »Er wird beschuldigt, in nicht rechtsverjährter Zeit am 15.1.1919 in Berlin an der Ermordung der Arbeiterführerin Rosa Luxemburg maßgeblich mitgewirkt zu haben. Souchon gehörte den Transportkommandos der widerrechtlich festgenommenen Arbeiterführer Dr. Karl Liebknecht und [Dr.] Rosa Luxemburg an. In dieser Eigenschaft schoß er im Rahmen des erteilten Auftrages, beide Arbeiterführer während des Transportes zu ermorden, auf die im Fahrzeug befindliche Arbeiterführerin Rosa Luxemburg.« Allerdings stammte dieser Haftbefehl vom Stadtbezirksgericht Berlin-Mitte.
Ungesühnter Mord
Im Westen sah es anders aus. Souchon erhob Klage gegen den Süddeutschen Rundfunk (SDR). 1969/70 kam es zur Verhandlung. Pabst sollte vernommen werden. Doch wie immer während seines gesamten Lebens: Wenn er aussagen sollte, wurde er krank. Und er fand auch, wie immer, einen Arzt, der ihn schützte. Gleichwohl sprechen seine Notizen aus dieser Zeit eine deutliche Sprache. Es gab für Pabst auch zu diesem Zeitpunkt keinen Zweifel, wer die Tat ausgeführt hatte: Souchon. Und in einer weiteren Notiz führt er an: »Die letzten Hintergründe habe ich den Herren vom Südfunk nie gesagt.« Die letzten Hintergründe nannte er dagegen in einem Brief: »Daß ich die Aktion ohne Noskes Zustimmung gar nicht durchführen konnte (mit Ebert im Hintergrund) und auch meine Offiziere schützen mußte, ist klar. (…) Als Kavalier habe ich das Verhalten der damaligen SPD damit quittiert, daß ich 50 Jahre lang das Maul gehalten habe über unsere Zusammenarbeit.«

Von den Erwägungen Pabsts erfuhr die Öffentlichkeit nichts, denn »das ist ein Kapitel für sich und gehört nicht in diesen Prozeß, überhaupt nicht in die Öffentlichkeit« (handschriftliche Notiz). Vor dieser entfaltete sich nunmehr das seltsame Schauspiel eines Prozesses, der 50 Jahre nach der Ermordung Rosa Luxemburgs klären wollte, wer sie nun wirklich erschossen hatte, dabei aber auf den Hauptzeugen, nämlich Pabst, verzichten mußte. Besonders merkwürdig: Als Kläger agierte der Mordschütze, und der, der seine Tat aufgedeckt hatte, saß auf der Anklagebank. In Ermangelung von Tatzeugen entschied das Stuttgarter Gericht 1969/70 nach Aktenlage. — Aber welche Akten benutzte es: die von Pabsts Division. Der Richter sah sie als wahrhaftig an. Die Fälschungen von Jorns, seine Lenkung durch Pabst (die er selbst zugegeben hatte), das Kameradengericht, all das hatte kein wirkliches Gewicht für ihn. Es zählten nur die Akten und die Aussage des »unbescholtenen Offiziers preußischer Prägung« Souchon.

Der SDR wurde zum Widerruf in der Tagesschau (!) verpflichtet. Auch die Berufung Ertels, des SDR und des mitangeklagten Intendanten Bausch (CDU) scheiterte, genauso wie das Auslieferungsersuchen des Generalstaatsanwaltes der DDR an den Justizminister der BRD, Gustav Heinemann (SPD). Warum nie ein Staatsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland auf die Idee kam, Pabst wegen seines Mordgeständnisses von 1962 anzuklagen, sei dem Urteil des Lesers überlassen. Pabst, Souchon und Noske blieben jedenfalls ohne Strafe. Und so ist der Mord an Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht ungesühnt. Bis heute.

1 Hannover-Drück, Elisabeth/Heinrich Hannover (Hg.), Der Mord an Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht. Dokumentation eines politischen Verbrechens, Frankfurt a.M.: Suhrkamp 1967 — d. Red.

Klaus Gietinger, Der Konterrevolutionär. Waldemar Pabst — eine deutsche Karriere, Edition Nautilus, Hamburg 2009, 544 Seiten, geb., zahlreiche SW-Abbildungen, 39,90 Euro, ISBN 978-3-89401-592-3. Ebenfalls bei Nautilus erschien vom Autor zum Thema: Eine Leiche im Landwehrkanal. Die Ermordung Rosa Luxemburgs (neu durchgesehene, überarbeitete Ausgabe 2008, 192 S., brosch., 13,90 Euro). Beide Titel sind auch im jW-Shop erhältlich.

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