Beigeordnetenwahl: “Gesetz ist nicht gleich Recht”
Nov 20th, 2008 | Von admin | Kategorie: Allgemein, Landkreis LeipzigVerwundert zeigt sich die Kreistagsabgeordnete Kerstin Köditz über die jüngsten Äußerungen von Landrat Dr. Gerhard Gey zur anstehenden Beigeordnetenwahl im Kreistag. Gey hatte die Regelung als „vernünftig“ und „logisch“ bezeichnet, wonach von ihm vorgeschlagene Kandidaten lediglich die einfache Mehrheit benötigen, während andere Kandidaten zwei Drittel der Stimmen benötigen. „Das entspricht zwar der gültigen Gesetzeslage“, kritisiert die Politikerin der LINKEN, „es widerspricht aber sowohl dem Rechtsempfinden als auch dem gesunden Menschenverstand.“ Damit würden Kreisräte mit zweierlei Stimmgewicht geschaffen. „Die Stimme eines Abgeordneten, der der Meinung des Landrates ist, ist dann deutlich mehr wert als die einer Kreisrätin, die einen anderen Kandidaten als Beigeordneten favorisiert.“ Zudem könne mit dieser Drohgebärde im schlimmsten Fall in eine Handlungsunfähigkeit getrieben werden. „Der Landrat hat keine eigene Mehrheit hinter sich, aber gegen die CDU kann es keine Zwei-Drittel-Mehrheit geben.“ In einer solchen Situation sei die Suche nach Konsens angebracht und „keine überflüssige Drohgebärde“. Köditz stimme Gey ausdrücklich zu, dass es bei den Beigeordneten um Kompetenz, Qualifikation und Teamfähigkeit gehe. „Es spricht jedoch von einem fatalen Demokratieverständnis, wenn Gey meint, er müsse seine Mannschaft maßgeblich selbst zusammenstellen können,“ meint Köditz. „Beigeordnete sind Wahlbeamte. Sie werden durch den Kreistag nach demokratischen Mehrheiten gewählt und nicht durch den Landrat nach dessen Wohlgefallen berufen.“ Die Qualität eines Landrates werde auch daran gemessen, ob er unterschiedliche Temperamente, Arbeitsstile und Meinungen zu einem Team formen könne. „Damit dürfte Dr. Gey in der neuen Kreisverwaltung eigentlich hinreichend Arbeit haben“, so die Politikerin der LINKEN abschließend.








