Gericht prüft Revision nach “Sturm 34″-Urteil (ddp, 07.08.2008)

Aug 7th, 2008 | Von | Kategorie: Antifaschismus, Medienecho

Nur gegen zwei der fünf Angeklagten waren Haftstrafen verhängt worden

Dresden (ddp-lsc). Die Dresdner Staatsanwaltschaft prüft nach der Urteilsverkündung im Prozess gegen die rechtsextreme Kameradschaft »Sturm 34« eine Revision. Das Urteil sei nicht überzeugend, auch wenn die hohen Haftstrafen für die beiden rechtsextremen Schläger angemessen seien, sagte Oberstaatsanwalt Jürgen Schär am Donnerstag in Dresden auf ddp-Anfrage. Anders als das Gericht sieht die Staatsanwaltschaft in der verbotenen Organisation »Sturm 34« eine kriminelle Vereinigung.

Das Gericht hatte diesen Vorwurf gegen die fünf Angeklagten fallengelassen und mit einem fehlenden Gruppenwillen begründet. Aus Sicht von Schär hat es diesen jedoch gegeben, auch wenn nicht alle Mitglieder an den Überfällen beteiligt gewesen seien. Er bemängelte, dass der 21-jährige Angeklagte, der »nur« für die Ideologie zuständig gewesen sei, freigesprochen wurde. Auch eine »Art Arbeitsteilung« sei typisch für solche Organisationen.

Kritisch sieht auch die Linksfraktion das Urteil. Deren Sprecherin für antifaschistische Politik, Kerstin Köditz, sprach mit Blick auf den aus ihrer Sicht wichtigsten Anklagepunkt von einem »kollektiven Versagen« von Polizei, Justiz und Innenministerium. Zugleich verwies sie auf einen erneuten Anstieg von Neonazi-Übergriffen im Raum Mittweida.

Der innenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Johannes Lichdi, hält die Entscheidung, »Sturm 34« nicht als kriminelle Vereinigung einzustufen, für problematisch, aber vertretbar. Entscheidend sei die Botschaft, dass rechte Gewalt hart bestraft werde, sagte er.

Das Landgericht Dresden hatte am Mittwoch zwei der fünf angeklagten »Sturm 34«- Mitglieder zu mehrjährigen Haftstrafen und einen Mann zu einer Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Zwei weitere Männer wurden freigesprochen.

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